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SGB XIV
Zum Werk Die neuen Entschädigungsvorschriften im neuen SGB XIV lösen bis spätestens 1. Januar 2024 vor allem das bisherige Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie das bisherige Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab. Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind schon erste Teile des neuen SGB XIV in Kraft getreten. Sie betreffen insbes. höhereWaisenrentenBeerdigungskostenÜberführungskostensowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern.Die Neuerscheinung kommentiert mit Gesetzesstand 1.1.2021 ...

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